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   OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15   

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https://dejure.org/2015,37022
OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15 (https://dejure.org/2015,37022)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2015 - 4 PA 251/15 (https://dejure.org/2015,37022)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 4 PA 251/15 (https://dejure.org/2015,37022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 755
  • DÖV 2016, 268
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08

    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine ausreichende Anhörung der Klägerin im Sinne von § 24 Abs. 1 SGB X bereits mit den Schreiben vom 27. Mai und 17. Juni 2014 (Bl. 433, 435 Beiakte A) erfolgt sein dürfte, in denen das seinerzeit zuständige Ausbildungsförderungsamt die Klägerin jeweils darauf hingewiesen hatte, dass sie nach Vorlage der Unterlagen über ihr Praktikumsverhältnis mit einer Rückforderung rechnen müsse (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung den Senatsbeschl. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - 7 S 608/00

    Kürzung der Ausbildungsförderung um Ausbildungsvergütung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15
    Um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließt, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen ist, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.11.2000 - 7 S 608/00 -, DVBl 2001, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.2.2011 - 7 A 11082/10 - Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2013 - 1 A 237/13 -, SächsVBl 2014, 115).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 7 A 11082/10

    Praktikumsvergütung als anrechenbares Einkommen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15
    Um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließt, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen ist, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.11.2000 - 7 S 608/00 -, DVBl 2001, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.2.2011 - 7 A 11082/10 - Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2013 - 1 A 237/13 -, SächsVBl 2014, 115).
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 1 A 237/13

    Ausbildungshilfe, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung, ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15
    Um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handelt es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließt, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen ist, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.11.2000 - 7 S 608/00 -, DVBl 2001, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.2.2011 - 7 A 11082/10 - Sächs. OVG, Urt. v. 27.11.2013 - 1 A 237/13 -, SächsVBl 2014, 115).
  • VG Minden, 29.01.2021 - 6 K 1403/18
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 PA 251/15 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082 -, juris Rn. 20; wohl als selbständig tragende Erwägung ("Hinzu kommt"): VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 2000 - 7 S 608/00 -, juris Rn. 3 a. E.; diese Auffassung zugrunde legend z. B. auch das VG Dresden, Urteil vom 26. Juli 2018 - 5 K 926/15 -, juris Rn. 55; s. ferner Knoop, in: Ramstauer/Stallbaum, 7. Auflage 2020, § 23 Rn. 36; Nolte, in: Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hg.), Gesamtkommentar SRB, 2. Auflage 2018, § 23 BAföG Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 12 E 638/18
    Soweit überwiegend vertreten wird, um eine Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis handele es sich, wenn das Einkommen dem Auszubildenden praktisch zwangsläufig durch und für die Ausbildung zufließe, also nicht das Ergebnis besonderer zusätzlicher Anstrengungen sei, die Anerkennung durch einen Freibetrag verdienen könnten, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 4 PA 251/15 -, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 2000 - 7 S 608/00 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, juris Rn. 20; Stopp, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 23 Rn. 36, müsste hiernach näher geprüft werden, ob Umstände vorliegen, welche eine Zwangsläufigkeit in diesem Sinne in Frage stellen und zur Annahme einer besonderen zusätzlichen Anstrengung des Klägers führen.
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